Bei Bezahlung des Fördererbeitrages von mindestens 22,- Euro erhalten Sie Anspruch auf nachstehende Leistungen.
Der Leistungsumfang
Deckung der Such- und Bergekosten der Boden- und Flugrettung aus Berg- oder Wassernot bis zu einem Höchstbetrag von 15.000,- Euro pro Person, weltweit. Inkludiert sind Hilfeleistungen auf Pisten und bei Flugsportarten (keine Rückholkosten).
Begünstigter
Der Schutz gilt für den Einzahler, dessen Ehegatte/in oder im gemeinsamen Haushalt gemeldete Lebenspartner/in sowie Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Dauer
Die Gültigkeit beginnt mit dem der Einzahlung des Fördererbeitrages folgenden Tag und gilt für ein Jahr.
Schadensabwicklung
Im Schadensfall senden Sie die originale Bergekostenrechnung, einen formlosen Unfallbericht (Wem ist wann, wo, was passiert?) mit Angabe der persönlichen Daten und einer Telefonnummer für eventuelle Rückfragen, sowie eine Kopie des Fördererzahlscheines an nachstehende Adresse:
Wie immer sind wir natürlich auch für jeden kleineren Betrag dankbar, bitten jedoch um Verständnis, dass wir für diese Einzahlungen die obenstehend erwähnten Vorteile nicht gewähren können.
Fragen zu unserer Fördereraktion richten Sie bitte ebenfalls an die oben angeführte Adresse der Landesleitung!
Hier finden Sie die aktuellen Fördererhefte 2011/2012 zum Nachlesen sowie den Zahlschein zum download: