Bergekostenvorsorge
Das Leistungspaket im Überblick
Leistungsumfang Bergungskostenvorsorge:
Deckung der Such- und Bergekosten der Boden- und Flugrettung aus Berg- oder Wassernot bis zu einem Höchstbetrag von 25.000,- Euro pro Person, weltweit.
Inkludiert sind Hilfeleistungen auf Pisten und bei Flugsportarten (keine Rückholkosten, keine Besteigung von Bergen mit einer Gipfelhöhe über 6000m).
Begünstigter Bergungskostenvorsorge:
Der Schutz gilt für den Einzahler, dessen Ehegatte/in, Lebenspartner/in, Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, sofern diese im gemeinsamen Haushalt gemeldet sind.
Die Nationalität ist nicht relevant - auch Personen aus dem Ausland können eine Bergungskostenvorsorge abschließen.
Dauer der Bergungskostenvorsorge:
Die Gültigkeit beginnt mit dem der Einzahlung des Fördererbeitrags folgenden Tag und gilt für ein Jahr. Die Mitgliedschaft endet automatisch, sofern der Mitgliedsbeitrag für das Folgejahr nicht eingezahlt wird - es bedarf keiner gesonderten Kündigung.